Allgemeine Geschäftsbedingungen der RWE-Fußballschule
1. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung für eine durch den FC Rot-Weiß Erfurt GmbH, Stotternheimer Straße 9a, 99086 Erfurt („Ausrichter“), im Rahmen der RWE-Fußballschule angebotene Veranstaltung bietet der Anmeldende („Vertragspartner“) dem Ausrichter den Abschluss eines Vertrages an.
Die Anmeldung erfolgt durch den Kauf einer Eintrittskarte im Shop des FC Rot-Weiß Erfurt. Die Anmeldung erstreckt sich nur auf die in der Anmeldung für die Teilnahme angegebene(n) Person(en) („Teilnehmer“).
Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung durch den Ausrichter zustande. Erfolgt kein vollständiger Zahlungseingang innerhalb der durch den Ausrichter vorgegebenen Frist, so behält sich der Ausrichter eine Nichtberücksichtigung des Teilnehmers (Storno) vor.
Auch wenn der Ausrichter die Buchung von Veranstaltungen über Fernkommunikationsmitteln i.S.d. § 312c Absatz 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Vertragspartners bei der Buchung einer Veranstaltung. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht daher ausdrücklich nicht. Jede Abgabe eines entsprechenden Angebots und die Buchung von Veranstaltungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Ausrichter bindend und verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Veranstaltung. Auch wenn der Ausrichter die Buchung von Veranstaltungen über Fernkommunikationsmitteln i.S.d. § 312c Absatz 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Vertragspartners bei der Buchung einer Veranstaltung. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht daher ausdrücklich nicht. Jede Abgabe eines entsprechenden Angebots und die Buchung von Veranstaltungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Ausrichter bindend und verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Veranstaltung.
2. Teilnehmer
Zur Teilnahme an der Fußballschule und den in diesem Zusammenhang durchgeführten Veranstaltungen sind die in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen angegebenen Personen- und/oder Altersgruppen berechtigt.
Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt, soweit die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
Sofern die Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht erreicht wird, ist der Ausrichter berechtigt, über die Durchführung nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Eine Mitteilung über eine etwaige Absage der Veranstaltung erfolgt spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Im Falle einer Absage der Veranstaltung hat besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Teilnahmegebühr. Für die Rückzahlung gilt Ziff. 9 (1).
3. Leistungen
Der Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung. Die Leistungsbeschreibung ist der unter Ziffer 1 benannten Internetseite und/oder den Flyern des Ausrichters sowie einem etwaig gesondert ausgefertigtem Vertrag zu entnehmen. Sofern der Gesamtverlauf und -charakter der Veranstaltung dadurch nicht beeinträchtigt werden, bleibt es dem Ausrichter bei Eintritt besonderer Umstände (z.B. im Falle schlechter Witterung) vorbehalten, nach Vertragsschluss Änderungen einzelner Teile der vereinbarten Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
Beinhaltet die Leistungsbeschreibung der Veranstaltung die Gestellung von Ausrüstung, so kann bei kurzfristiger Anmeldung (ab einem Zeitraum von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn), eine rechtzeitige Lieferung der Ausrüstung bis zum Veranstaltungsbeginn durch den Ausrichter nicht garantiert werden. In diesen Fällen wird die Ausrüstung nach der Lieferung drei Monate auf den Namen des Teilnehmers im Lager hinterlegt. Die Ausrüstung kann dort zu den üblichen Geschäftszeiten persönlich im Empfang genommen werden. Der Ausrichter wird den Vertragspartner in diesen Fällen rechtzeitig über die Lieferung und Möglichkeit der Abholung der Ausrüstung informieren. Nach Ablauf der Frist verliert der Vertragspartner jegliche Ansprüche auf die Ausrüstung.
4. Durchführung der Veranstaltung
Im Falle minderjähriger Teilnehmer übertragen die Erziehungsberechtigten dem aufsichtführenden Trainer- und Betreuerpersonal des Ausrichters für die jeweilige Veranstaltungsdauer die Aufsichtspflichten und -rechte über den Teilnehmer. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Personals des Ausrichters Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, ist der Ausrichter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen (Ziff. 9 Abs. 1 lit. c).
Der Vertragspartner erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und dass die Veranstaltung durch den Teilnehmer ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, im Rahmen der Anmeldung den Ausrichter freiwillig über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (z.B. Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien) des Teilnehmers zu informieren. Entsprechendes gilt in den Fällen einer notwendigen Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.
Vom Leistungsumfang nicht mit umfasst, ist eine Verwahrungspflicht der Bekleidung, Ausrüstung, Wertsachen und sonstiger persönlicher Gegenstände der Teilnehmer. Der Ausrichter übernimmt insoweit keine Haftung bei Diebstahl und/oder Beschädigung.
5. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Vertragspartner/Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten den Ausrichter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Ausrichter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist dieser berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Kosten dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung zu stellen.
6. Versicherungen
Der Leistungsumfang enthält keinen Versicherungsschutz des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche ggfs. über ihre Erziehungsberechtigten. Der Ausrichter ist berechtigt, einen Nachweis über das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes von dem Vertragspartner oder Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu verlangen.
Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im eigenen Ermessen des Vertragspartners bzw. jedes einzelnen Teilnehmers.
7. Haftung des Ausrichters
Der Ausrichter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Trainer- und Betreuerpersonals, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Ausrichter haftet nicht, wenn die angebotene Veranstaltung aus Gründen nicht stattfinden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, die auch durch die äußerste, billigerweise von dem Ausrichter zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnten (höhere Gewalt), wie beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, gesetzliche Verordnungen oder Pandemien.
Der Ausrichter haftet ebenfalls nicht, wenn Veranstaltungsleistungen aus Gründen nicht erbracht werden können, die in die Risikosphäre des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten oder des Vertragspartners fallen (z.B. Krankheit, Terminkollisionen, Urlaub).
In sämtlichen der in den in Abs. 2 und 3 aufgeführten Fällen besteht kein Anspruch des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigter oder des Vertragspartners auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstigen durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden. Weiterhin besteht auch kein Anspruch auf Ersatz.
Der Ausrichter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte oder der Vertragspartner vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Ausrichters auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Ausrichter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung für Ansprüche des Teilnehmers bzw. seiner Erziehungsberechtigten oder des Vertragspartners aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund arglistiger Täuschung sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
8. Nichterscheinen oder Rücktritt durch den Vertragspartner
Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung, hat der Ausrichter weiterhin einen Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Ein Anspruch auf Rückerstattung etwaiger bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.
Der Vertragspartner kann jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform gegenüber dem Ausrichter zu erklären.
Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Ausrichter eine Pauschale als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese beträgt pro angemeldeten Teilnehmer: a) 40% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn; b) 60% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn; c) 80% der Teilnahmegebühr bei Rücktritt ab einem Zeitraum von weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn; d) 100 % der Teilnahmegebühr bei Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme.
Im Falle von personalisierten Leistungsinhalten (z.B. personalisierter Trikots) ist der Vertragspartner bei einem Rücktritt ab drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung verpflichtet, den personalisierten Leistungsinhalt zum jeweiligen Preis abzunehmen.
Der Ausrichter bietet bei Buchung ausgewählter Veranstaltungen den Abschluss eines sog. Rücktrittsschutzes, § 353 BGB, an. Für diesen Rücktrittsschutz ist jeweils der bei Buchung angegebene Preis zu zahlen, der gemeinsam mit der Teilnahmegebühr zu entrichten ist. Wurde ein solcher Rücktrittsschutz gebucht, fällt die Teilnahmegebühr bei einem Nichterscheinen nicht an, soweit der Teilnehmer sein Nichterscheinen bis 18 Uhr am Vortrag der Veranstaltung in Textform gegenüber dem Ausrichter anzeigt. Die Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt abzüglich der Kosten für die personalisierte Ausrüstung i.S.d. Absatz (4). Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Rücktrittsschutz besteht nicht.
Für die Bestimmung der Höhe der Pauschale nach Abs. 3 ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ausrichter maßgeblich. Dem Vertragspartner bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem Ausrichter ein geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, schuldet der Vertragspartner dem Ausrichter nur diesen verminderten Schadensbetrag.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Ausrichter
Bis zum Veranstaltungsbeginn ist der Ausrichter zum Rücktritt, nach diesem Zeitpunkt zur Kündigung, in folgenden Fällen berechtigt:
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (dazu auch unter Ziff. 2 Absatz (3)) der Veranstaltung wird dem Vertragspartner die Teilnahme an einer adäquaten Ersatzveranstaltung angeboten; kann durch den Ausrichter eine adäquate Ersatzveranstaltung nicht angeboten werden, so hat der Vertragspartner einen vollständigen Rückerstattungsanspruch seiner geleisteten Teilnahmegebühr; lehnt der Vertragspartner die Teilnahme an der angebotenen Ersatzveranstaltung ab, so hat er ebenfalls einen vollständigen Rückerstattungsanspruch seiner geleisteten Teilnahmegebühr;
- Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Vertragspartner/Teilnehmer, insbesondere bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung bis zum vorgegebenen Zahlungsziel;
- Bei groben Verstößen gegen die allgemeinen Verhaltensregeln der jeweiligen Veranstaltung und/oder beharrliche Missachtung der Weisungen des Aufsichtsführenden Trainer- und Betreuerpersonals des Ausrichters sowie in Fällen, in denen der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört (z.B. bei groben Verstößen gegen die Regeln des „Fair Play“); und d) Bei der Begehung von Straftaten (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.) durch den Teilnehmer.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, als die unter Absatz (1) lit. a genannten Rückerstattungsansprüche bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bestehen bei Rücktritt oder Kündigung durch den Ausrichter nicht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Es gilt deutsches Recht. Hat der Vertragspartner oder ein Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums als Deutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
Information zum Datenschutz gem. Art. 13 DS-GVO
Zur Erhebung personenbezogener Daten teilen wir Ihnen gemäß Artikel 13 DSGVO die folgenden Informationen mit:
Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
FC Rot-Weiß Erfurt GmbH
Stotternheimer Straße 9a
99086 Erfurt
E-Mail.: sekretariat@rot-weiss-erfurt.de
Telefon: 0361 / 2300 6600
Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen:
Zur Buchung (Verknüpfung FC RWE-Login der Eltern/gesetzlichen Vertreter mit den Daten des Kindes, DSGVO Art. 6 (1) b), f)) und Durchführung einer Veranstaltung, und zur finanziellen Abrechnung werden die personenbezogenen Daten eines Teilnehmers benötigt (DSGVO Art. 6 (1) b), c)). Teil der Vertragserfüllung ist, sofern eine solche Gegenstand des gebuchten Fußball-Camps ist, die manuelle Bewertung der fußballerischen Leistungen des Teilnehmers durch die Trainer vor Ort und darauf aufbauend die Erstellung eines Zeugnisses. Für die Erstellung des Zeugnisses werden Vorname, Nachname und Leistungsanalysedaten des Teilnehmers verarbeitet.
Weiterhin können folgende Verarbeitungen erfolgen:
Zu dem Zweck der Bereitstellung von Verpflegungen oder einer ersten Hilfe vor Ort können besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Allergien, Medikamente, besondere Ernährungsweisen (z.B. vegetarische oder vegane Ernährung) oder Lebensmittelunverträglichkeiten gespeichert werden, die Aufschluss über die Gesundheit des Teilnehmers geben. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung und Angabe dieser Informationen im Rahmen des Registrierungsprozesses (DSGVO Art. 6 (1) S. 1 a), DSGVO Art. 9 (2) a)). Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des DSGVO Art. 6 (1) S. 1 a), Art. 9 (2) a), um in allen Medien (insbesondere Internet, Radio, sozialen Netzwerken und Printmedien) mittels „Aufnahmen“ (Foto-, Audio und Videoaufnahmen) über die Veranstaltung zu berichten und um in das bei Abschluss des Fußballcamps erteilte Zeugnis eine Aufnahme des Teilnehmers zu integrieren. Soweit sich aus den Aufnahmen Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Die von Ihnen angegebene Anschrift wird lediglich zur eindeutigen Identifizierung verwendet. Nur so können wir der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, nachweisen zu können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat. Rechtsgrundlage ist daher insoweit DSGVO Art. 6 (1) S. 1 c). Zu diesem Zweck wird die erteilte Einwilligung auch 3 Jahre nach Widerruf noch gespeichert. Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist ebenso wie die Einwilligung freiwillig. Ihnen entstehen keine Nachteile durch die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungen:
- Einwilligung durch betroffene Person (DSGVO Art. 6 (1) a))
- Notwendig zur Vertragserfüllung gegenüber betroffener Person (DSGVO Art. 6 (1) b))
- Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (DSGVO Art. 6 (1) c))
- Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person (DSGVO Art. 6 (1) d))
- Zur Wahrung berechtigter Interessen (DSGVO Art. 6 (1) f))
- Ausdrückliche Einwilligung durch die betroffene Person (DSGVO Art. 9 (2) a))
Bei Verarbeitungen, die auf ein überwiegendes, berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6 (1) f)) gestützt werden sowie bei Verarbeitungen für Zwecke der Direktwerbung, haben Betroffene ein Widerspruchsrecht nach DSGVO Art. 21.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Administratoren in der Software, die sich über einen persönlichen Login im Managementportal authentifizieren.
Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (DSGVO Art. 28) können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Leistungsmessung, IT-Dienstleistungen, Medien und Marketing. Im Zuge der Veröffentlichung können auch Dritte Empfänger der Daten sein, soweit diese das jeweilige Medium betreiben. In Ausnahmefällen sind auch Berufsgeheimnisträger und Behörden Empfänger Ihrer Daten.
Übermittlung an ein Drittland:
Es findet standardmäßig keine Übermittlung in Drittländer statt.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer:
Die Daten werden zu Abrechnungszwecken handelsrechtlich 10 Jahre gespeichert und im Anschluss manuell gelöscht.
Aufnahmen und Daten wie Allergien, Medikamente, besondere Ernährungsweisen (z.B. vegetarische oder vegane Ernährung) oder Lebensmittelunverträglichkeiten werden nur bis zum Widerruf der Einwilligung verwendet. Die Einwilligungserklärung sowie die darin ersichtlichen Daten werden 3 Jahre nach Widerruf gespeichert.
Betroffenenrechte und Beschwerderecht:
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Sie haben nach Maßgabe des DSGVO Art. 15 das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden sein, steht Ihnen gemäß DSGVO Art. 16 ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (DSGVO Art. 17, 18 und 21). Nach DSGVO Art. 20 können Sie bei Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen automatisiert verarbeitet werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Diese Rechte können gegenüber uns unter der oben in der Rubrik „Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen“ genannten Adresse geltend gemacht werden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu beschweren (DSGVO Art. 77 i. V. m. § 19 BDSG). Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt, https://www.tlfdi.de
(Stand: 12/2025)
